Aufnahme & Anmeldung




Aufnahme & Anmeldung

Manchmal tut es gut, mit einem Menschen zu reden, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.


Voraussetzungen

  • Die Kinder und Jugendlichen sind zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 7 Jahre alt
  • Die Kinder und Jugendlichen verfügen über eine normale Intelligenz und Begabung, die eine Förderung im Rahmen des Lehrplan 21 ermöglichen
  • Ein standardisiertes Abklärungsverfahren mit schriftlichem Bericht (SAV) für die Tagessonderschule liegt vor
  • Für eine Platzierung im Internat benötigen wir die Kostengutsprache der Wohngemeinde/Behörde
  • Positive Einstellung des Kindes bzw. der oder des Jugendlichen und der Eltern zur Platzierung und die Bereitschaft während des Aufenthaltes mit dem Team der Pestalozzistiftung konstruktiv zusammen zu arbeiten
  • Betreuungsmöglichkeit durch die Eltern (oder anderen Bezugspersonen) während den Wochenenden und Ferienwochen, das Kind bzw. die oder der Jugendliche nicht in der Pestalozzistiftung verbringen
  • Begleitung der Platzierung durch die einweisende Stelle

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren besteht in der Regel aus folgenden Schritten:

  • Anfrage: Tel. 044 767 90 30
  • Vorstellungsgespräch Besichtigung
  • Schnuppertag
  • interne Auswertung
  • Aufnahmegespräch/Zusammenarbeitsvereinbarung
  • Eintritt
  • Nach drei Monaten erfolgt die erste Standortbestimmung.

Kosten

Seit Einführung des Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) gelten ab 01.01.2022 folgende Kostenverrechnungen:

Die Kosten für einen Wohnschulplatz (Internat und Schule) werden von verschiedenen Ämtern übernommen. An der Finanzierung sind das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) und das Volksschulamt (VSA) beteiligt.

Die Grundlage für eine Aufnahme bildet die Kostenübernahmegarantie (KüG) des AJB. Die KüG wird durch die Eltern beantragt, oder stellvertretend durch den Vormund oder die Gemeinde oder den Beistand. Für die Sonderschule muss eine Kostengutsprache der Schulgemeinde vorliegen.

Wir sind IVSE anerkannt. Ausserkantonalen Kindern verrechnen wir die von den Ämtern errechneten Kosten (ersichtlich in der KüG).


Elternbeitrag und Rechnungsstellung
Die Eltern entrichten gemäss Verordnung einen Verpflegungsbeitrag für ihr Internatskind von CHF 25.- pro Aufenthaltstag. Diesen stellen wir Ihnen in der Regel (kantonsabhängig) in Rechnung.
Für Lernende der Tagessonderschule gilt ein Tarif von CHF 10.- pro Mittagessen, welcher Ihnen von Ihrer Schulgemeinde in Rechnung gestellt wird.

Die Kosten für Nebenauslagen gemäss Vereinbarung mit dem Schulheim (Taschengeld und andere Nebenkosten) werden den Eltern verrechnet.


Schnelle Platzierungsanfrage

Schritt 1 von 2

  • Kind/Jugendlicher


Freie Plätze

Über die Verfügbarkeit der freien Plätze gibt die Institutionsleitung gerne persönlich Auskunft

Anmeldung Vorstellungs-/Orientierungsgespräch

Wir führen als Erstkontakt ein Orientierungsgespräch durch.
Bitte senden senden Sie vorgängig das ausgefüllte, untenstehende Formular an:

Anschliessend wird die Institutionsleitung mit Ihnen in Kontakt treten.