Kosten
Angaben zu den Kosten für eine Platzierung in der Pestalozzistiftung finden Sie untenstehend.
Seit Einführung des Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) gelten ab 01.01.2022 folgende Kostenverrechnungen:
Die Kosten für einen Wohnschulplatz (Internat und Schule) werden von verschiedenen Ämtern übernommen. An der Finanzierung sind das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) und das Volksschulamt (VSA) beteiligt.
Die Grundlage für eine Aufnahme bildet die Kostenübernahmegarantie (KüG) des AJB. Die KüG wird durch die Eltern beantragt, oder stellvertretend durch den Vormund oder die Gemeinde oder den Beistand. Für die Sonderschule muss eine Kostengutsprache der Schulgemeinde vorliegen.
Wir sind IVSE anerkannt. Ausserkantonalen Kindern verrechnen wir die von den Ämtern errechneten Kosten (ersichtlich in der KüG).
Elternbeitrag und Rechnungsstellung
Die Eltern entrichten gemäss Verordnung einen Verpflegungsbeitrag für ihr Internatskind von CHF 25.- pro Aufenthaltstag. Diesen stellen wir Ihnen in der Regel (kantonsabhängig) in Rechnung.
Für Tagessonderschüler gilt ein Tarif von CHF 10.- pro Mittagessen, welcher Ihnen von Ihrer Schulgemeinde in Rechnung gestellt wird.
Die Kosten für Nebenauslagen gemäss Vereinbarung mit dem Schulheim (Taschengeld und andere Nebenkosten) werden den Eltern verrechnet.
