(gültig ab 1. Januar 2017)
Im Zusammenhang mit der «Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen» (IVSE) wird beim jeweiligen Versorgerkanton vom Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich eine Kostenübernahmegarantie (KÜG) für die Heimplatzierung eingeholt.
Die Leistungsabgeltungen unterliegen zur Zeit der Defizitmethode. Der Kalendertag, das sind 360 Tage im Jahr, verrechnen wir gemäss Budgetgenehmigung des Kantons Zürich, im Jahr 2017 quartalsweise mit CHF 471. Definitive Abrechnung erfolgt nach Abnahme der Jahresrechnung durch die Bildungsdirektion des Kantons Zürich.