(gültig ab 1. Januar 2017)
Im Zusammenhang mit der «Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen» (IVSE) wird beim jeweiligen Versorgerkanton vom Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich eine Kostenübernahmegarantie (KÜG) für die Heimplatzierung eingeholt.
Die Leistungsabgeltungen unterliegen zur Zeit noch der Defizitmethode. Pro Kalendertag, das sind 360 Tage im Jahr, verrechnen wir gemäss Budgetgenehmigung des Kantons Zürich, im Jahr 2021, CHF 544 für Internatsschüler und CHF 202 für Tagesschüler. Die definitive Abrechnung erfolgt nach Abnahme der Jahresrechnung durch die Bildungsdirektion des Kantons Zürich.